Regularien für Baumfällung in München
Die Stadt München hat bestimmte Regeln und Vorschriften für die Baumfällung, um sicherzustellen, dass das ökologische Gleichgewicht gewahrt und der Stadtbaumbestand geschützt wird.
Die wichtigsten Regularien zur Genehmigungspflicht
Für die Baumfällung ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich für
alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden
mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm einen Umfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt.
Ersatzbäume (auch mit geringerem Stammumfang), die für entfernte geschützte Bäume festgesetzt und gepflanzt wurden.
Diese Genehmigung muss schriftlich bei der Baumschutzbehörde beantragt werden.
Ausnahmen:
Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und durch regelmäßigen Schnitt in Form gehalten werden, sowie Obstgehölze mit Ausnahme folgender Arten: Walnuss, Holzbirne, Holzapfel, Vogelkirsche, Holunder und Hasel.
Ebenfalls ist es nach Baumschutzverordnung §3(1) nur verboten lebende Gehölze zu entfernen oder zu verändern.
Zeitraum
Ziel des Allgemeinen Artenschutzes ist es, Vögeln in der Brutzeit zwischen dem 1. März und 30. September weder durch Fällungen noch durch Schnittmaßnahmen unnötig Nist- und Brutstätten zu entziehen. Fällungen und Schnittmaßnahmen sollten daher grundsätzlich außerhalb der Brutzeit stattfinden.
Ausnahmen
Ganzjährig erlaubt sind
z.B. Maßnahmen in gärtnerisch genutzten Grundstücken, also klassischerweise Hausgärten (mit ggf. notwendiger Genehmigung nach der Baumschutzverordnung - siehe oben).
Hecken- oder Strauchschnitt bei dem jährlicher Zuwachs entfernt wird (kein komplettes Entfernen).
Maßnahmen zur notwendigen Gefahrenabwehr.
Entfernen von geringfügigem Gehölzbestand im Zusammenhang mit der Ausführung eines zulässigen Bauvorhabens.
Schnittmaßnahmen die eine behördliche Ausnahmegenehmigung besitzen.
Strafen bei Nichtbeachtung
Wird ohne Genehmigung ein Baum gefällt drohen Strafen von bis zu mehreren Zehntausend Euro und eine Wiederherstellung des vorherigen Zustands. Dies kann eine Neupflanzung eines vergleichbaren Baumes bedeuten.
Fazit
Insgesamt sind die Regularien zur Baumfällung in München eher streng um den Schutz des Stadtbaumbestands und der Natur zu gewährleisten. Wenn Sie planen, einen Baum zu fällen, ist es daher ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde zu informieren und eine Genehmigung einzuholen.
Quelle: https://stadt.muenchen.de/infos/baumschutz-muenchen.html
Dieser stark zusammengefasste Beitrag ist keine und kann keine umfassende Rechtsberatung ersetzen.